Aktuelles zum COVID-19 (Corona-Virus)
Sehr geehrter Kunde,
Seit dem 27. April 2020 besteht in Bayern die Pflicht, als Kunde von Ladengeschäften, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Diese Pflicht gilt für alle Personen ab dem siebten Lebensjahr. Idealerweise erfolgt dies durch die Verwendung einer Alltags-Maske, alternativ können auch Tücher oder Schals aus dichtem Gewebe verwendet werden, die Mund und Nase vollständig bedecken.
Wir möchten Sie bitten, diese Anweisung des Bayrischen Staatsministeriums zu beachten!